Tierkennzeichnung


Aufgrund der EU-Richtlinien schreibt seit dem 6. Juni 2008 die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vor, dass Pferde als Einhufer (so wie auch Esel, Zebras und deren Kreuzungen) einen Equidenpass benötigen und durch einen Transponder (sog. Mikrochip) elektronisch gekennzeichnet werden müssen, wenn sie nach dem 1. Juli 2009 geboren worden sind. Mit diesen Maßnahmen soll eine eindeutige Identifikation des Pferdes ermöglicht werden. Die Kennzeichnung soll spätestens bis zum 31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt sein oder ein halbes Jahr nach der Geburt, je nachdem, welche Frist später abläuft. Das bedeutet, dass ein Fohlen, das im Januar geboren worden ist, bis spätestens zum 31.12. desselben Jahres gekennzeichnet werden muß. Ein Fohlen, das dagegen erst im September geboren worden ist, muss spätestens bis zum März des Folgejahres gekennzeichnet werden (6-Monats-Frist). Die Nummer des Transponders stellt eine individuelle, 15-stellige Tiernummer dar. Die ersten drei Ziffern „276“ stehen für Deutschland nach der sog. ISO-Norm 3166- Die nächsten zwei Ziffern lauten „02“ und kennzeichnen „Einhufer“. Die letzten zehn Ziffern stehen für das individuelle zu kennzeichnende Pferd.

Der Chip soll auf der linken Halsseite eingesetzt werden. Nach einer gründlichen Reinigung des entsprechenden Bereiches wird der Chip mit Hilfe einer speziellen Punktionskanüle intramuskulär eingebracht. Anschließend wird der korrekte Sitz der Kennzeichnung mit einem Chiplesegerät geprüft.

Wenn ein Pferd noch keinen Equidenpass besitzt und vor dem 1. Juli 2009 geboren worden ist, muss bei der zuständigen Stelle ein Transponder und ein Equidenpass beantragt werden. Mit den Unterlagen kann sich der Besitzer dann an den Tierarzt wenden, um die Papiere auszufüllen und den Chip zu setzen.

Pferde, die bis zum 30. Juni 2009 geboren worden sind und über einen Equidenpass verfügen, gelten rechtlich als identifiziert. Sie müssen nicht mit einem Chip gekennzeichnet werden. Auf Wunsch des Besitzers können auch diese ältere Pferde gechipt werden, um eine zusätzliche Identifikation zu ermöglichen.